Seminar Mantelverordnung
Einführung in die neue Mantelverordnung
Am 01.08.2023 tritt die neue MantelV in Kraft - was ändert sich?
Zielsetzung der MantelV ist es, bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen, um den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen zu stärken und gleichzeitig den Schutz von Boden und Grundwasser zu gewährleisten. Die MantelV beinhaltet die neue Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die neuverfasste Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) und auch die angepasste Deponieverordnung (DepV).
Die neue Verordnung wird betroffene Betriebe vor einige Herausforderungen stellen, auf die es sich jetzt vorzubereiten gilt. Unsere Referenten Peter Dihlmann (Referent im Stuttgarter Umweltministerium, a.D.) und Sebastian Rauscher (Feess) geben einen umfassenden und praxisbezogenen Einblick in die Änderungen, die die Branche nun erwartet. Des Weiteren wird auf die neuen Materialwerte und Überwachungswerte der ErsatzbaustoffV mit direktem Bezug auf Bewertung und Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken eingegangen. Dabei werden wichtige Schnittpunkte der ErsatzbaustoffV zur DeponieV und zur BBodSchV innerhalb der Mantelverordnung aufgezeigt.
Die Zielgruppen des Seminars:
- Recyclingbetriebe
- Entsorgungsbetriebe für mineralische Abfälle
- Ingenieurbüros
- Baufirmen aus dem Straßen- & Tiefbaubereich
- Behörden für den Abfall- & Bodenbereich
- Deponiebetreiber
Durch eine begrenzte Teilnehmerzahl (ca. 30 Personen) schaffen wir die Möglichkeit, auf Detailfragen der Seminarteilnehmer gezielt einzugehen. Im Anschluss zum Seminar wird ein gemeinsames Mittagessen angeboten, währenddessen wir gerne weiter diskutieren können.